Wasserrahmenrichtlinie
Zwischenbilanz 2018 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Die Umweltministerkonferenz stellte im Frühjahr 2018 fest, „dass bereits erhebliche Anstrengungen zur Erreichung des Ziels des guten Zustands der Gewässer unternommen und sichtbare Erfolge erzielt wurden.“
Die Broschüre „Umsetzungsstand der Maßnahmen nach Wasserrahmenrichtlinie – Zwischenbilanz 2018“ der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) belegt diese Aussage mit Ende 2018 erhobenen Daten. Darüber hinaus werden bereits erfolgreich umgesetzte Maßnahmen aus den Bundesländern beispielhaft und anschaulich beschrieben.
Für die wichtigsten Handlungsfelder, wie zum Beispiel die Verbesserung der Gewässerstruktur, die Reduzierung von Stoffeinträge durch Abwasserbehandlungsanlagen oder die Reduzierung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft, wird der Umsetzungsstand für ganz Deutschland seit 2015 dargestellt. So sind beispielsweise auf über 3.800 km Fließgewässerstrecke Verbesserungen der Gewässerstruktur und an etwa 3.900 Wanderhindernissen die Herstellung der Durchwanderbarkeit in Umsetzung oder bereits fertiggestellt. Mehr als zwei Drittel der vorgesehenen Maßnahmen zur Verbesserung der Abwasserbehandlung konnten bereits begonnen bzw. abgeschlossen werden. Auf rund 10 % der deutschen Agrarflächen wurden spezifische Agrarumweltmaßnahmen etabliert.
Die Broschüre macht aber auch auf die vorhandenen Defizite bei der Maßnahmenumsetzung deutlich. Denn trotz aller Anstrengungen werden voraussichtlich die Ziele der WRRL bis Ende 2027 nicht in allen Wasserkörpern vollständig erreicht sein. Hemmnisse sind z. B. der rein natürlich bedingte Zeitraum bis zum Eintreten einer messbaren Wirkung vieler Maßnahmen, die Verfügbarkeit von Flächen, die oft langen Planungs- und Genehmigungsprozesse und nicht zuletzt die begrenzten finanziellen und personellen Ressourcen.
Die Öffentlichkeit, Vereine und Verbände, Gemeinden und Initiativen sind eingeladen, die Länder und Flussgebietsgemeinschaften bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Gewässer auch weiterhin tatkräftig zu unterstützen, denn lebendige Gewässer und sauberes Wasser sind wesentliche Lebensgrundlagen für Mensch und Natur.
Hintergrund:
Nach Art. 15 Abs. 3 der EG-WRRL legen die Mitgliedsstaaten innerhalb von drei Jahren nach Veröffentlichung jedes Bewirtschaftungsplans nach WRRL einen Zwischenbericht mit einer Darstellung der Fortschritte vor, die bei der Durchführung des geplanten Maßnahmenprogramms erzielt wurden. Die LAWA hat sich Ende 2017 dazu entschlossen, diesen Bericht in Form einer Broschüre zu erstellen und diese sowohl in gedruckter als auch in digitaler Form zu veröffentlichen. Die Broschüre wird vsl. Ende April 2019 auch in gedruckter Form verfügbar sein.
Zwischenbilanz 2018 zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie
Aktuelles
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