Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall
Zur Vereinheitlichung des wasserrechtlichen und bodenschutzrechtlichen Vollzuges führen die Bundesländer gemeinsam das Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall durch. Aus dem Länderfinanzierungsprogramm werden vor allem Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Vollzugshilfen gefördert, die für den wasser- und bodenschutzrechtlichen Vollzug erforderlich sind.
Das Länderfinanzierungsprogramm basiert auf einer Verwaltungsvereinbarung. Es ist ein Jahresprogramm und wird jeweils für das folgende Kalenderjahr in den Herbstsitzungen der LAWA bzw. der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Bodenschutz (LABO) und der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) für ihren jeweiligen Programmteil festgelegt.
Zuständig zur Durchführung des Länderfinanzierungsprogramms ist die Bewilligungsstelle beim Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern.
Die Finanzierung von Vorhaben aus Mitteln des Länderfinanzierungsprogramms erfolgt nach Maßgabe der "Grundsätze zum Länderfinanzierungsprogramm Wasser, Boden und Abfall". Für die Gewährungen von Zuwendungen hat das Land Mecklenburg-Vorpommern zusätzlich eine Förderrichtlinie erlassen (Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen gemäß dem Länderfinanzierungsprogramm "Wasser, Boden und Abfall" vom 31. 07. 2001, AmtsBl. M-V S. 975).
Zuwendungsempfänger können technisch-wissenschaftliche Vereinigungen, Universitäten und Ingenieurbüros sowie andere privat- und öffentlich rechtliche Organisationen sein, die gewährleisten, dass die Vorhaben in der vorgegebenen Zeit und im angegebenen Kostenrahmen realisiert werden.
Die Zuwendungen aus dem Länderfinanzierungsprogramm werden unter der Voraussetzung gewährt, dass die Gesamtfinanzierung des Vorhabens einschließlich der Folgekosten (z.B. für die Veröffentlichung) gesichert ist. Insbesondere zur Durchführung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben können Werkverträge abgeschlossen werden. Zuwendungen werden nur als Projektförderung bewilligt.
Sowohl die Fördergrundsätze als auch die Antragsunterlagen und einen Vordruck für den Verwendungsnachweis finden Sie auf der Webseite
www.laenderfinanzierungsprogramm.de zum Download. Sollten Sie weitere Fragen zum Länderfinanzierungsprogramm haben, wenden Sie sich bitte direkt an folgende Ansprechpartner.
Ansprechpartner:
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt
Mecklenburg-Vorpommern
Geschäftsführendes Land für das Länderfinanzierungsprogramm
"Wasser, Boden und Abfall"
Paulshöher Weg 1
19061 Schwerin
Internet: Homepage des Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern
Koordinator für das Länderfinanzierungsprogramm:
Herr Olaf Seefeldt
Tel.: (0385) 588-16440
E-Mail: o.seefeldt@lm.mv-regierung.de
Mitarbeiter:
Frau Heusler
Tel.: (0385) 588-16447
E-Mail: m.heusler@lm.mv-regierung.de
Aktuelles
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LAWA-Strategie für ein effektives Starkregenrisikomanagement (März 2024, barrierefrei)
Ab sofort ist das LAWA Starkregenportal freigeschaltet!
LAWA - Jahresbericht 2023 verfügbar
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AQS-Merkblätter online verfügbar
Wasser-DE
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