Wärmeträger, Erdwärme
Positivliste der "Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren"
- LAWA-Positivliste nach Additivanteil (Stand: November 2024) (PDF | 198 kb)
- LAWA-Positivliste nach Produktnamen (Stand: November 2024) (PDF | 199 kb)
Verfahren zur Aufnahme neuer Wärmeträgermedien in die Positivliste
Wärmeträgermedien können in die Positivliste der "Empfehlungen der LAWA für wasserwirtschaftliche Anforderungen an Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren" aufgenommen werden, wenn der Hersteller der Wärmeträgermedien dies beantragt und die festgelegten Kriterien eingehalten werden.
Mit der Fortschreibung der Empfehlungen 2019 wurden die Kriterien für die Aufnahme von Wärmeträgermedien in die Positivliste geändert. Seitdem können nur noch Wärmeträgermedien aufgenommen werden, die Additive der WGK 1 mit weniger als 3 Massen-% enthalten.
Additive der WGK 2 und 3 und nicht sicher bestimmte Stoffe dagegen dürfen auch unterhalb der Berücksichtigungsgrenze (nach Anlage 1 AwSV) von 0,2 Massen-% nicht zugesetzt sein. Eine Ausnahme bilden Farbstoffe der WGK 2, die für Lebensmittel zugelassen sind und deren Konzentration im Wärmeträgermedium (wie in der Positivliste genannt) weniger als 0,0001 Massen-% beträgt. Unter Zulassung für Lebensmittel ist eine Listung der Farbstoffe in der Verordnung (EU) Nr. 1129/2011 Anhang II Teil B zu verstehen.
Mit dem Antrag sind die nachfolgend genannten Angaben/Unterlagen bei der LAWA-Geschäftsstelle (wenn möglich per E-Mail an lawa@mluk.brandenburg.de) einzureichen:
- Sicherheitsdatenblatt des Wärmeträgermediums,
- Ausgefülltes "Dokumentationsformblatt 2 nach Anlage 2 der AwSV" (Link); dabei sind die Anteile der Hauptkomponente (Ethylen- oder Propylenglykol bzw. der alternativen Hauptkomponente) und ihr (massen-) prozentualer Anteil am Gemisch getrennt von den Anteilen der Additive anzugeben; auf der Seite 2 des Formblatts ist nur die Unterschrift des Antragsstellers erforderlich
- Erklärung, dass weder kanzerogene Stoffe im Sinne der AwSV, noch Stoffe der WGK 2 oder 3 (Link), noch nicht sicher bestimmte Stoffe (nsb) zugesetzt wurden; diese Erklärung umfasst auch Stoffe mit weniger als 0,2%-Massenanteil,
- Erklärung, dass keine Farbstoffe oder nur Farbstoffe mit Lebensmittelzulassung in einer Konzentration von weniger als 0,0001% Massen-Anteil zugesetzt sind,
- Nennung der Hauptkomponente (Ethylen- oder Propylenglykol bzw. der alternativen Hauptkomponente) ,
- Zusammenfassung der (Massen-)Anteile der weiteren Komponenten ("Additive") der WGK 1.
Soll eine andere Hauptkomponente als Ethylen- oder Propylenglykol verwendet werden, muss sie hinsichtlich des Grundwassergefährdungspotenzials vergleichbar mit diesen Glykolen sein. Davon ist in der Regel bei Stoffen auszugehen, die nach der früheren Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Wasserhaushaushaltsgesetz über die Einstufung wassergefährdender Stoffe in Wassergefährdungsklassen (VwVwS) vom 17.05.1999 in die WGK 0 eingestuft waren.
Neuere Stoffe, die vor 1999 noch nicht eingestuft waren, können als vergleichbar angesehen werden, wenn sie folgende Kriterien aufweisen und dies durch verfügbare Daten oder ggf. durch vorgelegte Unterlagen belegt wird:
- Die Summe der Punkte (Bewertungs- und ggf. Vorsorgepunkte) nach Nr. 4.4 Anlage 1 AwSV beträgt Null.
- Für den Bioabbau und für die Toxizität für aquatische Organismen und für Säuger gelten zusätzlich folgende Bedingungen:
Bioabbau |
Fische |
Daphnien |
Algen |
Säuger |
|||
LC50 |
NOEC (mg/L) |
EC50 |
NOEC |
EC50 |
NOEC/EC10 |
LD50 |
|
leicht abbaubar nach OECD 301 (mind. 70 bzw. 60 % nach 28 d) |
> 100 |
> 1 |
> 100 |
> 1 |
> 100 |
> 1 |
> 2000 |
Die Angaben/Unterlagen werden vom Bayer. Landesamt für Umwelt (LfU) auf Plausibilität geprüft. Im Einzelfall können Nachfragen von dort notwendig sein. Bei positivem Ergebnis wird das Wärmeträgermedium in der Positivliste ergänzt.
Hinweis: Die Mindestanforderungen an Wärmeträgermedien für Erdwärmesonden und -kollektoren im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und öffentlicher Einrichtungen sind in § 35 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 AwSV formuliert. Die Positivliste empfiehlt darüber hinaus Wärmeträgermedien, die aufgrund ihrer Zusammensetzung nur gering grundwasserschädlich sind. Wärmeträgermedien aus der Positivliste enthalten keine Triazole. Die Korrosionsbeständigkeit von in Erdwärmeanlagen eingesetzten Werkstoffen ist deshalb insbesondere in höheren Temperaturbereichen im Einzelfall zu prüfen.
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