06.01.2020
Das LAWA-Merkblatt "Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Lagerung von Silage und Festmist auf landwirtschaftlichen Flächen unter sechs Monaten" " ist unter "Publikationen" → "Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Wassergefährdung" verfügbar (Link).
Mit Umlaufbeschluss Nr. 45/2019 hat die Umweltministerkonferenz dem Merkblatt der LAWA "Wasserwirtschaftliche Anforderungen an die Lagerung von Silage und Festmist auf landwirtschaftlichen Flächen“ sowie der Veröffentlichung als Download auf der LAWA-Homepage sowie dem öffentlichen Teil des WasserBLIcKs zugestimmt.
Dieser Beschluss ist im öffentlichen Bereich der UMK-Homepage (www.umweltministerkonferenz.de) eingestellt.
Mit Inkrafttreten der AwSV am 01.08.2017 wurden die Anforderungen an Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle und Silagesickersäften sowie vergleichbaren in der Landwirtschaft anfallenden Stoffen (JGS-Anlagen) vereinheitlicht und bundesweit normiert.
Die Lagerung auf dem Feldrand, bei der Festmist oder Silage für einen begrenzten Zeitraum von unter sechs Monaten auf landwirtschaftlichen Flächen gelagert werden, ist nicht im Geltungsbereich der AwSV enthalten.
Für diese Feldrandlagerungen sind § 32 Abs. 2 und § 48 Abs. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) anwendbar, um eine Verunreinigung von Grundwasser und Oberflächengewässern zu vermeiden.
Das Merkblatt hat zum Ziel, für die vorübergehende Feldrandlagerung von Silage und Festmist auf landwirtschaftlichen Flächen (in einem Zeitraum von unter sechs Monaten) Anforderungen in Form von Hinweisen zu geben, da diese Art der Lagerungen nicht durch die Regelungen der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) erfasst sind.
Die bestehenden Anforderungen der Länder unterschieden sich deutlich. Analog zu dem seit 2017 durch die AwSV definierten einheitlichem Niveau für Anlagen wurden durch den Bund/Länder-Arbeitskreis Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (BLAK UmwS) auch für die vorübergehende Feldrandlagerung einheitliche Anforderungen erarbeitet.
Damit werden bundesweit einheitliche praktische Hinweise für Landwirte und Dritte gegeben, um eine Verunreinigung von Grundwasser und Oberflächengewässern zu vermeiden. Diese Hinweise liegen nun in Form dieses Merkblattes für eine sachgerechte und ordnungsgemäße Handhabung der Lagerung von Silage und Festmist auf landwirtschaftlichen Flächen vor.
Inhaltlich geht es im Wesentlichen darum, den Anfall von organisch hochbelastetem Sickerwasser zu verringern sowie den Zutritt von Niederschlagswasser und eine Versickerung der noch anfallenden Sickerwässer zu vermeiden.
Zugang zu Daten, Dokumenten und Diensten der Wasserwirtschaft im Bund und den Ländern